In 3 Schritten zur Energiepreispauschale
Am 21. Dezember 2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten, das Studierende im Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten soll. Damit können Studierende, die zum Stichtag 01.12.2022 an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro digital beantragen. Auch Teilzeit-/Promotionsstudierende und beurlaubte Studierende fallen darunter. Gasthörer*innen und Zweithörer*innen sind nicht antragsberechtigt. Auch Personen, die vor dem 01.12.2022 exmatrikuliert oder nach dem 01.12.2022 eingeschrieben wurden, sind nicht antragsberechtigt.
In 3 Schritten zur Energiepreispauschale
Für die Antragstellung ist es zwingend erforderlich, dass sich jeder antragsberechtigte Studierende vorab beim NutzerkontoBund registriert, um eine sog. BundID zu beantragen. Zur Personenidentifikation wird ein Online-Ausweis (z.B. elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, EU-Identität oder die Unionsbürgerkarte) oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat erforderlich sein.
Die Bergische Universität hat allen antragsberechtigten Studierenden den dafür benötigten individuellen Zugangscode (und die ggf. optional benötigte PIN) auf der Startseite des persönlichen Hochschulportals in StudiLöwe zur Verfügung gestellt. Sollte Ihnen am angegebenen Ort der Zugangscode nicht angezeigt werden, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht zur Gruppe der antragsberechtigten Studierenden gehören. Grundsätzlich genügt der bereit gestellte persönliche Zugangscode, aber alternativ (zu Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat) soll durch Eingabe einer PIN der Antrag ebenfalls gestellt werden können. Für diesen Fall stellen wir die PIN ebenfalls bereit.
Auch exmatrikulierte Studierende zum Ende des Wintersemesters (30.03.2023) können über die Startseite des persönlichen Hochschulportals in StudiLöwe darauf zugreifen.
Eine Ausnahme gilt für die Studierenden, die sich ab dem 02.12.2022 für das Wintersemester 22/23 tagesgenau exmatrikuliert haben und ggf. keinen Zugriff mehr auf StudiLöwe haben: antragsberechtigte Personen dieser Gruppe erhalten über ihre private E-Mailadresse – nur, sofern diese in StudiLöwe hinterlegt wurde! – den Zugangscode ab dem 16.03.2023 per E-Mail. An tagesgenau exmatrikulierte Studierende ab dem 02.12.2022, deren private E-Mail-Adresse nicht hinterlegt ist, kann leider keine E-Mail versandt werden. Diese Personen bitten wir, eine Anfrage an studsek[at]uni-wuppertal.de unter Beifügung eines Ausweisdokuments als pdf-Datei (z.B. Personalausweis) zu senden, damit wir Ihnen den Zugangscode bereit stellen können.
Voraussichtlich ab dem 15. März bis zum 02.10.2023 (Achtung: Ausschlussfrist!) soll die Antragstellung über die Webseite www.Einmalzahlung200.de möglich sein.
Bitte beachten Sie:
- Die Bergische Universität zahlt die Studierendenpauschale nicht selbst aus und kann keine Fragen zur Auszahlung beantworten. Bei Fragen und Problemen rund um den Prozess der Antragstellung existiert ein technischer Support unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 2623 003 (Erreichbarkeit: Di, Mi, Do: 8 bis 16 Uhr; Fr 8 bis 12 Uhr) oder über das dafür vorgesehene Kontaktformular: Kontakt (einmalzahlung200.de)
- Unter www.Einmalzahlung200.de finden Sie außerdem hilfreiche Informationen zum Ablauf der Antragstellung, z.B. FAQ - Häufige Fragen und Antworten (einmalzahlung200.de). Weitere Informationen finden Sie unter 200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler - BMBF
- Unterstützung zu Fragen oder Problemen rund um die Beantragung der BundID erhalten Sie unter: Nutzerkonto Bund - Startseite
