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Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen

Voraussetzung

Den Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen können Sie stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und Ihre Hauptwohnung bei Ihren Eltern ist und Sie in einem der Bergischen Universität Wuppertal zugeordneten Kreis oder einer zugeordneten kreisfreien Stadt wohnen.

Der Bergischen Universität Wuppertal sind die kreisfreien Städte

  • Remscheid
  • Solingen
  • Wuppertal

sowie die Kreise

  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Mettmann
  • Oberbergischer Kreis

zugeordnet.

Fristen



Der Antrag für minderjährige Studienbewerber*innen muss bis spätestens zur Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bergischen Universität Wuppertal eingegangen sein.

Wie bewerbe ich mich?

Zusätzlich zur fristgerechten Bewerbung über unser Bewerbungsportal reichen Sie bitte folgendes ein:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen
  • eine Meldebescheinigung/Haushaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihre einzige Wohnung/Hauptwohnung
  1. bei den Eltern (einem Elternteil) ist und
  2. in einer der zugeordneten kreisfreien Städte oder einem zugeordneten Kreis ist.

Die Bescheinigung erhalten Sie bei der zuständigen Meldestelle/Einwohnermeldeamt.

Hinweis

Wenn Sie den Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen stellen, nehmen Sie am „regulären“ Vergabeverfahren teil, haben mit diesem Sonderantrag aber eine zusätzliche Zulassungsmöglichkeit, da die Bergische Universität Wuppertal für den Kreis dieser Bewerber*innen zwei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen/Teilstudiengängen bereit hält.

Das Antragsformular finden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn hier.

Weitere Infos über #UniWuppertal: