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Für die Note im Erststudium gibt es folgende Punkte:

  • Note ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte
  • Note gut und voll befriedigend: 3 Punkte
  • Note befriedigend: 2 Punkte
  • Note ausreichend: 1 Punkte
  • Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt

Die Festsetzung dieser Punktzahlen ergibt sich aus der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW)

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