Suche
Aktuelles
-
Fristverschiebung für Masterstudium unter Auflagen - Auflagenerfüllung "Bachelorabschluss bis zum 31.03.2021"
Für Studierende, die im Wintersemester 2020 unter der Auflage eingeschrieben wurden, den... [mehr] -
Derzeitige Erreichbarkeit des Studierendensekretariates
Durch die, aufgrund der Corona-Pandemie, von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur... [mehr] -
Künftige Rückverfolgbarkeit bei Lehrveranstaltungen
Mit der Anpassung der Coronaschutzverordnung von Mitte Juni 2020 sind Präsenz- und... [mehr] -
Anforderung einer neuen ZIM-Pin
Eine neue ZIM-Pin erhalten Sie im Studierendensekretariat. Wegen der Einschränkungen aufgrund der... [mehr]
Informationen zur Rückmeldung für eine Gasthörerschaft
Künftige Rückverfolgbarkeit bei Lehrveranstaltungen
Mit der Anpassung der Coronaschutzverordnung von Mitte Juni 2020 sind Präsenz- und Praxisveranstaltungen an der Bergischen Universität grundsätzlich wieder möglich. Dafür muss die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer*innen gewährleistet sein. Um diese Vorgaben zu erfüllen, werden alle Studierenden aufgerufen, ihre Telefonnummern im Studierendenportal (StudiLöwe) zu hinterlegen.
Die Speicherung der Telefonnummer dient ausschließlich dem Gesundheitsamt zur schnellen Benachrichtigung potenzieller Kontaktpersonen von Corona-Infizierten und ist damit eine wichtige Voraussetzung zur Durchführbarkeit des geplanten Hybridsemesters.
Weitere Informationen zum Hybridsemester unter https://www.presse.uni-wuppertal.de/de/medieninformationen/2020/07/15/32321-so-viel-praesenz-wie-moeglich-wintersemester-wird-hybridsemester/
Rückmeldefristen
Eine Rückmeldung für eine Gasthörerschaft ist möglich
- für ein Sommersemester vom Mitte Januar bis 15.05. jeden Jahres.
- für ein Wintersemester vom Mitte Juni bis 15.11. jeden Jahres.
Zahlung des Gasthörendenbeitrages
Zur Zahlung des Gasthörendenbeitrages geben Sie bitte folgende Überweisungsdaten an:
Betrag: 100,00 €
Helaba Düsseldorf
IBAN: DE86 3005 0000 0004 0114 17 (ohne Leerzeichen angeben)
BIC: WELADEDDXXX
Text im Feld "Verwendungszweck": W / I9750HL00 / Gasthörer
Für eine Rückmeldung zu einer Gasthörerschaft reichen Sie bitte einen Nachweis über die Zahlung des Gasthörendenbeitrages per E-Mail oder Post beim Studierendensekretariat ein.
Als Nachweise werden anerkannt:
- Kontoauszug (eingescannt oder digitaler Kontoauszug)
- eine durch Ihre Bank abgestempelte Durchschrift der Überweisungsbestätigung
Die E-Mail-Adresse und die Postanschrift entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Kontakt".