Am 18.11.2024 öffnet das Studierendensekretariat erst um 10:30 Uhr
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Die Auswahl und die Vergabe der verfügbaren Studienplätze erfolgt ausschließlich unter den Bewerber*innen, die die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang durch einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Fakultät nachweisen (siehe Schritt 2 "Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen"). Bei Erfüllung dieser Zugangsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe nach:
Bitte beachten Sie das für einen Master notwendige mehrstufige Bewerbungsverfahren.
Für eine Bewerbung sind zwei Schritte (bzw. für deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen drei) erforderlich:
Bewerbung über das Bewerbungsportal der Bergischen Universität Wuppertal.
Die Frist für die Onlinebewerbung für ein Wintersemester endet am 15. Juli.
Sollten Sie sich unsicher sein, welche Art der Hochschulzugangsberechtigung Sie im Portal auswählen müssen, dann wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich darüber hinaus über uni-assist bewerben. Die bei uni-assist geltende Bewerbungsfrist sowie weitere Informationen, finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studierendensekretariates.
Beim zuständigen Masterprüfungsausschuss muss ein "Antrag auf Zugang zum Master" eingereicht werden. Der Masterprüfungsausschuss prüft, ob Sie alle in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Bescheid darüber und das Studierendensekretariat wird informiert, dass Sie an der Studienplatzvergabe beteiligt werden können. Den Bescheid des Masterprüfungsausschusses fügen Sie bei erfolgter Zulassung Ihren Einschreibungsunterlagen bei.
Alle Informationen zum Antrag auf Zugang zum Master, Fristen, einzureichende Unterlagen sowie die Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Fakultät:
Sie können sich bereits bewerben und die Prüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen beantragen, auch wenn Sie den erforderlichen Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben. Als Vorlage dient dann das aktuelle Transcript of Records mit mind. 150 Leistungspunkten. Das Transcript of Records sollte die mit den Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote ausweisen, die ggf. als verfahrensrelevante Note verwendet wird, mit der Sie am Vergabeverfahren beteiligt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in der Auswahlverfahrensordnung.