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NC-Werte - Ergebnisse der Auswahlverfahren

Diese Übersichten weisen die NC-Werte der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge ab dem Wintersemester 2012/13 aus. Ob dieselben Werte auch für zukünftige Semester gelten, hängt davon ab, wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich mit welchem Notendurchschnitt für den jeweiligen Studiengang bewerben.
Da die NC-Werte das Ergebnis des Zulassungsverfahrens für das jeweilige Semester darstellen, haben sie hinsichtlich der Bewertung der eigenen Chancen in künftigen Zulassungsverfahren keine belastbare Aussagekraft, können aber der Orientierung dienen.

NC-Ergebnisse für örtlich zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge:

NC-Ergebnisse für das Wintersemester 2024/25

NC-Ergebnisse für Studiengänge, die über hochschulstart vergeben wurden:

NC-Werte für vergangene Semester

Wie wird in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ausgewählt?

Die Auswahlgrenzen werden vorher nicht von der Hochschule festgelegt, sondern richten sich nach den eingehenden Studienplatzbewerbungen.

Die NC-Tabellen bis einschließlich WS 2020/21 wurden aufgrund der jeweils gültigen Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) ermittelt. Seit dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2021 wird die  neue VergabeVO NRW mit geändertem Vergabeschema angewandt. Das bedeutet, dass nach Abzug von Vorabquoten (Zweitstudium, Spitzensportler, Minderjährige etc.) die Studienplätze wie folgt vergeben werden:

  • Abiturnote (20 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten)
  • Auswahlnote (76,9 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten) : Auswahlnote = Abiturnote  - 0,1 je Wartesemester (max. 7 Wartesemester)
  • 3,1 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten für Beruflich Qualifizierte

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Mit der erfolgreichen Absolvierung des freiwilligen, kostenpflichtigen Studieneignungstests "BaPsy-DGPs" kann es möglich sein, dass Sie Ihre Zulassungschancen für ein Bachelor-Studium der Psychologie im 1. Fachsemester verbessern können, indem das Ergebnis des Tests Berücksichtigung im Vergabeverfahren findet.

An der Bergischen Universität wird es ab dem Wintersemester 2024/25 für eine Bewerbung im Bachelor-Studiengang Psychologie für das 1. Fachsemester möglich sein, den o.g. Eignungstest zu berücksichtigen. Auch andere Universitäten in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern berücksichtigen diesen Test bereits, sodass es empfehlenswert sein kann, den Test zu absolvieren (bitte informieren Sie sich jeweils bei den einzelnen Hochschulen).

Ab dem Zeitpunkt (WiSe 2024/25), zu dem der Test an der Bergischen Universität bei der Bewerbung Anwendung findet, wird für den Bachelor-Studiengang Psychologie keine Wartezeit mehr berücksichtigt. Stattdessen wird der oben erwähnte Studieneignungstest Bestandteil der Quote der hochschuleigenen Auswahl (AdH-Quote) sein.

FAQs zum Studieneignungstest an der Bergischen Universität Wuppertal finden Sie hier.

Bitte beachten Sie unbedingt auch, dass für den Test eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist: für den BaPsy-DGPs 2024 können Sie sich vom 15.12.23-15.02.24 anmelden (Zahlung muss bis dahin erfolgt sein), der Test selbst findet erst am 25.5.24 und am 26.5.24 statt, bitte beobachten Sie dazu immer die u.g. Website, da die Informationen/Testzeitpunkte sich ggf. ändern könnten).

Mehr Informationen zu Kosten, Testterminen und -orten sowie Übungsaufgaben zum Test erhalten Sie hier: https://www.studieneignungstest-psychologie.de/

Weitere Infos über #UniWuppertal: