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NC-Werte - Ergebnisse der Auswahlverfahren

Diese Übersichten weisen die NC-Werte der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge ab dem Wintersemester 2012/13 aus. Ob dieselben Werte auch für zukünftige Semester gelten, hängt davon ab, wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich mit welchem Notendurchschnitt für den jeweiligen Studiengang bewerben.
Da die NC-Werte das Ergebnis des Zulassungsverfahrens für das jeweilige Semester darstellen, haben sie hinsichtlich der Bewertung der eigenen Chancen in künftigen Zulassungsverfahren keine belastbare Aussagekraft, können aber der Orientierung dienen.

NC-Ergebnisse für zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge

NC-Werte für vergangene Semester

Wie wird in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ausgewählt?

Die Auswahlgrenzen werden vorher nicht von der Hochschule festgelegt, sondern richten sich nach den eingehenden Studienplatzbewerbungen.

Die NC-Tabellen bis einschließlich WS 2020/21 wurden aufgrund der jeweils gültigen Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) ermittelt. Seit dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2021 wird die  neue VergabeVO NRW mit geändertem Vergabeschema angewandt. Das bedeutet, dass nach Abzug von Vorabquoten (Zweitstudium, Spitzensportler, Minderjährige etc.) die Studienplätze wie folgt vergeben werden:

  • Abiturnote (20 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten)
  • Auswahlnote (76,9 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten) : Auswahlnote = Abiturnote  - 0,1 je Wartesemester (max. 7 Wartesemester)
  • 3,1 % der Studienplätze nach Abzug von Vorabquoten für Beruflich Qualifizierte

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