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Exmatrikulation

Für die Beantragung der Exmatrikulation reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation ein.

Sie können die Exmatrikulation persönlich, auf dem Postweg oder per E-Mail beantragen. Sollten Sie den Antrag per Post oder E-Mail stellen, so senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Personalausweises mit.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Schutz Ihrer Daten alle außer den folgend genannten Informationen auf Ihrem Personalausweis unkenntlich machen dürfen (z.B. durch Schwärzen): Name, Vorname, Geb.datum, Geb.ort, Nationalität (diese müssen erkennbar bleiben).

Eine Exmatrikulationsbescheinigung senden wir Ihnen nach erfolgter Exmatrikulation automatisch per Post zu.

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Mit Ihrer Exmatrikulation haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, Studienbescheinigungen auszudrucken. Da diese auch nach der Exmatrikulation oftmals zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden, speichern Sie Ihre Studienbescheinigungen bitte rechtzeitig als pdf auf Ihrem Rechner ab.

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Grundsätzlich erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende eines Semesters.

Beachten Sie bitte, dass bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum der Studierendenausweis ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation seine Gültigkeit verliert. Entsorgen Sie diesen bitte in Ihrem eigenen Interesse nach Erhalt der Exmatrikulationsbescheinigung selbst. Das Semesterticket können Sie noch bis zum Monatsende nutzen, danach verliert es seine Gültigkeit und wird storniert. Bitte legen Sie Ihrem Exmatrikulationsantrag einen Ausdruck des Semestertickets bei bzw. im Falle einer Exmatrikulation per E-Mail hängen es als pdf Ihrer E-Mail an.

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Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags für das darauffolgende Semester zurückgemeldet worden sein, so entsorgen Sie auch den Studierendenausweis des Folgesemesters bzw. legen den Ausdruck des Semestertickets des Folgesmesters bei. Den Mobilitätsbeitrag können Sie sich anteilig für das Semester vom allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstatten lassen.

Erstattung des Semesterbeitrages

Eine Erstattung der für das Folgesemester entrichteten Beträge ist uneingeschränkt möglich, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studierendensekretariat eingeht. Ab Beginn der Vorlesungszeit ist eine Erstattung nicht mehr möglich, lediglich der anteilige Betrag für das Semesterticket kann auf Antrag durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden.

Eine Erstattung des Semesterbeitrages nach Vorlesungsbeginn ist nur möglich, wenn erst zu diesem Zeitpunkt die Zulassung zum Studium an einer anderen deutschen Hochschule erteilt wurde. Fügen Sie dem Exmatrikulationsantrag eine Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule bei.

Antrag auf Exmatrikulation

Studienzeitbescheinigung für die Rentenversicherung

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