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Exmatrikulation

Die Beantragung einer Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich über das Portal „StudiLöwe“ . Melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem persönlichen Passwort an.

Unter dem Menüpunkt "Mein Studium" ⇒ "Studienservice" oder unter "Service=> "Anträge“ klicken Sie auf den Button "Exmatrikulation“ und danach auf den Button "Neuen Antrag erfassen“.

Wählen Sie dort den Grund Ihrer Exmatrikulation aus und geben Sie an, zu welchem Datum Sie exmatrikuliert werden möchten. Danach reichen Sie den Antrag mit Klick auf die Schaltfläche "Antrag abgeben“ im Studierendensekretariat ein.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung senden wir Ihnen nach Bearbeitung durch uns automatisch an Ihre Matrikelnummer-E-Mailadresse zu.

Sofern Sie

  • sich nicht rechtzeitig im Rahmen der Rückmeldefrist bzw. der Mahnfrist für das entsprechende Semester zurückgemeldet haben oder
  • eine Sperre Ihre Rückmeldung verhindert oder
  • die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung fehlt,

werden Sie seitens der Hochschule zu gegebener Zeit von Amts wegen exmatrikuliert.

Die Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten erfolgen im Anschluss postalisch.

Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung erhalten Sie eine Information vom Zentralen Prüfungsamt. Erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (siehe im Bescheid unten) wird die Information über die endgültig nicht bestandene Prüfung durch das Zentrale Prüfungsamt an das Studierendensekretariat weitergegeben. Anschließend leitet das Studierendensekretariat das Exmatrikulationsverfahren ein. In diesem Zuge erhalten Sie Post vom Studierendensekretariat. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtswirksam geworden ist. Die Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten erhalten Sie im Anschluss an Ihre Matrikelnummer-E-Mailadresse.
Achtung bei Semesterwechsel:
Sollten Sie bereits für das Folgesemester rückgemeldet sein und möchten sich nicht in einen anderen Studiengang umschreiben lassen, lassen Sie bitte die Exmatrikulation zum Ende des vorherigen Semester vor dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters von uns vornehmen, damit Ihnen der gezahlte Semesterbeitrag für das Folgesemester erstattet werden kann.
Sollten Sie eine Umschreibung in einen anderen Studiengang wünschen, beachten Sie bitte die entsprechenden Fristen und reichen zusammen mit dem Antrag auf Studiengangänderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Diese können Sie beim Zentralen Prüfungsamt anfordern.

Sobald die Information über Ihre bestandene Abschlussprüfung durch das Zentrale Prüfungsamt an das Studierendensekretariat weitergeleitet wurde, erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine postalische Information. Die daraufhin folgende Exmatrikulation erfolgt zum Semesterende des Semesters, in dem Sie zuletzt eingeschrieben waren. Sofern Sie dagegen an der Universität Wuppertal eingeschrieben bleiben möchten, beachten Sie bitte die Fristen zur Umschreibung in einen anderen Studiengang.

Unmittelbar nach der Exmatrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren ZIM-Account. Somit können Sie u.a. keine Studienbescheinigungen mehr abrufen. Da diese auch nach der Exmatrikulation oftmals zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden, sichern Sie Ihre Studienbescheinigungen (oder sonstigen Dokumente) bitte rechtzeitig für private Zwecke (z.B. durch Speichern auf Ihrem privaten Computer).

Sie haben allerdings noch drei Monate nach dem Exmatrikulationsdatum Zugriff auf Ihr Universitäts-E-Mail-Postfach. Informationen dazu finden Sie hier.  

Grundsätzlich erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende des Semesters. Beachten Sie bitte, dass bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum der Studierendenausweis sowie das Semesterticket ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation ihre Gültigkeit verlieren. Entsorgen Sie den Studierendenausweis bitte in Ihrem eigenen Interesse nach Erhalt der Exmatrikulationsbescheinigung selbst. Das Semesterticket darf nach erfolgter Exmatrikulation ebenfalls nicht mehr genutzt werden.

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Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags für das darauffolgende Semester zurückgemeldet worden sein, so entsorgen Sie bitte auch den Studierendenausweis des Folgesemesters.

Eine Erstattung der für das Folgesemester entrichteten Beiträge ist uneingeschränkt möglich, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studierendensekretariat eingeht. Ab Beginn der Vorlesungszeit ist eine vollständige Erstattung nicht mehr möglich, lediglich der anteilige Beitrag für das Semesterticket kann auf Antrag durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden.

Studienzeitbescheinigung für die Rentenversicherung

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