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Exmatrikulation

Die Beantragung einer Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich über das Portal „StudiLöwe“ . Melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem persönlichen Passwort an.

Unter dem Menüpunkt "Mein Studium" ⇒ "Studienservice" oder unter "Service=> "Anträge“ klicken Sie auf den Button "Exmatrikulation“ und danach auf den Button "Neuen Antrag erfassen“.

Wählen Sie dort den Grund Ihrer Exmatrikulation aus und geben Sie an, zu welchem Datum Sie exmatrikuliert werden möchten. Danach reichen Sie den Antrag mit Klick auf die Schaltfläche "Antrag abgeben“ im Studierendensekretariat ein.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung senden wir Ihnen nach Bearbeitung durch uns automatisch zu.

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Unmittelbar nach der Exmatrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren ZIM-Account. Somit können Sie u.a. keine Studienbescheinigungen mehr ausdrucken. Da diese auch nach der Exmatrikulation oftmals zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden, speichern Sie Ihre Studienbescheinigungen bitte rechtzeitig als pdf auf Ihrem privaten Rechner ab.

Sie haben allerdings noch drei Monate nach dem Exmatrikulationsdatum Zugriff auf Ihr Universitäts-E-Mail-Postfach. Informationen dazu finden Sie hier.  

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Grundsätzlich erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende eines Semesters.

Beachten Sie bitte, dass bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum der Studierendenausweis sowie das Semesterticket ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation ihre Gültigkeit verlieren. Entsorgen Sie den Studierendenausweis bitte in Ihrem eigenen Interesse nach Erhalt der Exmatrikulationsbescheinigung selbst. 

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Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags für das darauffolgende Semester zurückgemeldet worden sein, so entsorgen Sie auch den Studierendenausweis des Folgesemesters.

Erstattung des Semesterbeitrages

Eine Erstattung der für das Folgesemester entrichteten Beiträge ist uneingeschränkt möglich, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studierendensekretariat eingeht. Ab Beginn der Vorlesungszeit ist eine vollständige Erstattung nicht mehr möglich, lediglich der anteilige Beitrag für das Semesterticket kann auf Antrag durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden.

Studienzeitbescheinigung für die Rentenversicherung

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