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Rückmeldehindernisse

Sie haben den Semesterbeitrag überwiesen, sind aber trotzdem nicht rückgemeldet.

Ist Ihre Rückmeldung trotz Zahlung des Semesterbeitrages nicht erfolgt (Sie können keine Studienbescheinigungen  ausdrucken) kann dies u.a. folgende Ursachen haben:

  • Sie wurden unter Auflagen in einen Masterstudiengang eingeschrieben. Ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen liegt dem Studierendensekretariat bisher nicht vor.
  • Sie haben einen zu geringen Betrag überwiesen.
  • Sie haben bei der Überweisung einen falschen Verwendungszweck angegeben, so dass Ihre Zahlung ggf. nicht zugeordnet werden konnte. Senden Sie uns einen Nachweis der Zahlung, gerne auch per E-Mail.
  • Sie sind mit der Zahlung bei Ihrer Krankenkasse rückständig.
  • Ihr Studiengang läuft aus bzw. die Frist für die letztmalige Anmeldung zu Prüfungen wurde versäumt.
  • Sie haben im laufenden Semester Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und können nun nicht mehr für denselben Studiengang zurückgemeldet werden.
  • Sie sind seit acht/zwölf Semestern als Promovend*in eingeschrieben und es fehlt eine Bescheinigung/Stellungnahme des*der betreuenden Professors*in/ Promotionsausschusses für Ihr Weiterstudium im nächsten Semester gemäß § 4 Absatz 2 der Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal vom 18.05.2020.
    Die Stellungnahme muss schriftlich erfolgen und mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift des*der  betreuenden Professors*in bzw. des Promotionsausausschusses versehen sein. Bitte reichen Sie diese Bescheinigung schnellstmöglich im Studierendensekretariat nach.
    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Graduiertenstudien.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig per E-Mail Kontakt mit den betreffenden Stellen auf, um die Ungereimtheiten möglichst bald zu klären.

Weitere Infos über #UniWuppertal: