Rückmeldehindernisse
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Sie haben den Semesterbeitrag überwiesen, sind aber trotzdem nicht rückgemeldet.
Ist Ihre Rückmeldung trotz Zahlung des Semesterbeitrages nicht erfolgt (Sie können keine Studienbescheinigungen ausdrucken) kann dies u.a. folgende Ursachen haben:
- Sie wurden unter Auflagen in einen Masterstudiengang eingeschrieben. Ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen liegt dem Studierendensekretariat bisher nicht vor.
- Sie haben einen zu geringen Betrag überwiesen.
- Sie haben bei der Überweisung einen falschen Verwendungszweck angegeben, so dass Ihre Zahlung ggf. nicht zugeordnet werden konnte. Senden Sie uns einen Nachweis der Zahlung, gerne auch per E-Mail.
- Sie sind mit der Zahlung bei Ihrer Krankenkasse rückständig.
- Ihr Studiengang läuft aus bzw. die Frist für die letztmalige Anmeldung zu Prüfungen wurde versäumt.
- Sie haben im laufenden Semester Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und können nun nicht mehr für denselben Studiengang zurückgemeldet werden.
- Sie sind seit acht/zwölf Semestern als Promovend*in eingeschrieben und es fehlt eine Bescheinigung/Stellungnahme des*der betreuenden Professors*in/ Promotionsausschusses für Ihr Weiterstudium im nächsten Semester gemäß § 4 Absatz 2 der Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal vom 18.05.2020.
Die Stellungnahme muss schriftlich erfolgen und mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift des*der betreuenden Professors*in bzw. des Promotionsausausschusses versehen sein. Bitte reichen Sie diese Bescheinigung schnellstmöglich im Studierendensekretariat nach.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Graduiertenstudien.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig per E-Mail Kontakt mit den betreffenden Stellen auf, um die Ungereimtheiten möglichst bald zu klären.