Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Studieren ohne Abitur)
Studieninteressierte, die nicht über ein Zeugnis einer allgemeinen oder fachgebundenen schulischen Qualifikation verfügen, haben ggf. die Möglichkeit sich über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für ein Studium zu bewerben.
Vorab wichtige Hinweise:
- Voraussetzung für eine Bewerbung für den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Bergischen Universität Wuppertal. Dieses Beratungsgespräch unterstützt Sie bei der Studienwahl und auf dem Weg zum Studium. Bewerbungen, die ohne den Nachweis der ZSB über die Teilnahme am Beratungsgespräch eingereicht werden, werden durch das Studierendensekretariat nicht bearbeitet.
- Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen oder zum Bewerbungsablauf, wenden Sie sich bitte an Frau Icten-Becker. Schreiben Sie hierzu gern eine E-Mail an studsek[at]uni-wuppertal.de. Wünschen Sie eine telefonische Beratung, geben Sie in Ihrer E-Mail auch Ihre Telefonnummer und die Uhrzeiten, zu denen Sie erreichbar sind, an.
- Das Studium an der Bergischen Universität Wuppertal ist im Regelfall als Vollzeitstudium organisiert. Ein selbstorganisiertes, "berufsbegleitendes" Studium führt im Regelfall nicht zum gewünschten Ziel/Studienabschluss.
Seit dem Wintersemester 2010/11 ist der Zugang zum Studium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte erheblich erweitert worden. Folgende Zugangsmöglichkeiten wurden geschaffen:
- Meister und vergleichbar Qualifizierte haben ohne jede weitere, vorherige Prüfung den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.
- Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend zusätzlich mindestens drei Jahre im erlernten Beruf gearbeitet hat, erhält eine direkte Zugangsberechtigung zu Studiengängen, die der fachlichen Ausbildung und der Berufstätigkeit entsprechen.
- Studieninteressierte, mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließend mindestens dreijährigen auch der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden beruflichen Tätigkeit haben die Möglichkeit durch eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen Studiengang zu studieren, der nicht dem bisherigen Berufsweg entspricht. Einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt werden bei dieser Zugangsmöglichkeit die Erziehung minderjähriger Kinder, die Pflege eines Angehörigen und die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts.
zulassungsfreie Studiengänge:
für eine freiwillige Teilnahme an der Zugangsprüfung (nur zu einem Wintersemester):
- ab Mitte Dezember - 01. April (Posteingang des Antrags)
für ein Probestudium:
- zum Sommersemester: ab Mitte Dezember - 15. April
- zum Wintersemester: ab Mitte Mai - 15. Oktober
für durch die berufliche Bildung direkt Qualifizierte:
- zum Sommersemester: ab Mitte Dezember - 15. April
- zum Wintersemester: ab Mitte Mai - 15. Oktober
zulassungsbeschränkte Studiengänge:
für eine Teilnahme an der Zugangsprüfung (nur zu einem Wintersemester):
- ab Mitte Dezember - 01. April (Posteingang des Antrags)
für durch die berufliche Bildung direkt Qualifizierte:
- zum Sommersemester: ab Mitte Dezember - 15. Januar
- zum Wintersemester: ab Mitte Mai - 15. Juli
Die Anträge müssen bis zum Ende der jeweiligen Antragsfrist per E-Mail an studsek[at]uni-wuppertal.de geschickt werden.
Informationen zur Zugangsprüfung erhalten Sie hier
Bewerbungsantrag zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte