Am 18.11.2024 öffnet das Studierendensekretariat erst um 10:30 Uhr
Am 18.11.2024 öffnet das Studierendensekretariat erst um 10:30 Uhr
Den Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen können Sie stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und Ihre Hauptwohnung bei Ihren Eltern ist und Sie in einem der Bergischen Universität Wuppertal zugeordneten Kreis oder einer zugeordneten kreisfreien Stadt wohnen.
Der Bergischen Universität Wuppertal sind die kreisfreien Städte
sowie die Kreise
zugeordnet.
Der Antrag für minderjährige Studienbewerber*innen muss bis spätestens zur Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bergischen Universität Wuppertal eingegangen sein.
Zusätzlich zur fristgerechten Bewerbung über unser Bewerbungsportal reichen Sie bitte folgendes ein:
Die Bescheinigung erhalten Sie bei der zuständigen Meldestelle/Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie den Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber*innen stellen, nehmen Sie am „regulären“ Vergabeverfahren teil, haben mit diesem Sonderantrag aber eine zusätzliche Zulassungsmöglichkeit, da die Bergische Universität Wuppertal für den Kreis dieser Bewerber*innen zwei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen/Teilstudiengängen bereit hält.
Das Antragsformular finden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn hier.