Am 9.12., 10.12. sowie am 12.12.2024 bleibt das Studierendensekretariat ganztags geschlossen
Am 9.12., 10.12. sowie am 12.12.2024 bleibt das Studierendensekretariat ganztags geschlossen
Studieninteressierte, die eine oder mehrere Lehrveranstaltungen an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.
Gasthörer*innen müssen keine Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Zulassung als Gasthörer*in erfolgt für jeweils 1 Semester und wird durch einen Gasthörendenschein bestätigt.
Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
Im zulassungsbeschränkten Bachelor- und Master-Studiengang Psychologie ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Schutz Ihrer Daten alle außer den folgend genannten Informationen auf Ihrem Personalausweis unkenntlich machen dürfen (z.B. durch Schwärzen): Name, Vorname, Geb.datum, Geb.ort, Nationalität (diese müssen erkennbar bleiben). Sie können den Nachweis außerdem auch für „den Zweck der Zulassung zur Gasthörendenschaft“ kennzeichnen.
Sie können die Nachweise für die Anmeldung per E-Mail oder auf postalischem Weg an das Studierendensekretariat versenden.
Die E-Mail-Adresse und die Postanschrift entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Kontakt".
Für eine Rückmeldung zu einer Gasthörendenschaft reichen Sie bitte einen Nachweis über die Zahlung des Gasthörendenbeitrages per E-Mail oder Post beim Studierendensekretariat ein.
Als Nachweise werden anerkannt:
Informationen zu den Studienmöglichkeiten für Gasthörer*innen sowie die zuständigen Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums für Weiterbildung (ZWB).