Härtefallantrag
Voraussetzung
Mit dem Härtefallantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern.
Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Eine derartige Ausnahmesituation wird in der Regel nur beim Zusammentreffen mehrerer Umstände vorliegen. In diesem Zusammenhang kommt der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls eine besondere Bedeutung zu.
Bei der Beurteilung derartiger Ausnahmesituationen muss ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.
Eine außergewöhnliche Härte aus z.B. gesundheitlichen Gründen besteht für Bewerber*innen, mit einer Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, sofern die Verschlimmerung das Studium derart beeinträchtigt, dass es dazu führen würde, das Studium nicht zu Ende führen zu können.
Zwei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für Bewerber*innen mit einer außergewöhnlichen Härte vorgesehen.
Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Damit Bewerber*innen, die die Auswahlgrenze zwar erreicht hätten, aber aufgrund der Verringerung der Studienplätze nicht zugelassen werden konnten, nicht benachteiligt werden, müssen Härtefallanträge nach strengen Kriterien überprüft werden.
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens zur Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bergischen Universität Wuppertal eingegangen sein.
Wie bewerbe ich mich?
Zusätzlich zur fristgerechten Bewerbung über unser Bewerbungsportal reichen Sie bitte folgendes ein:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Härtefallantrag
- weitere Nachweise, die Ihren Antrag auf einen Härtefall umfassend begründen ( siehe Hinweise)
Hinweis
Eine solche außergewöhnliche Härte ist durch ein fachärztliches Gutachten zu belegen, das zu den einzelnen Kriterien hinreichend Stellung nimmt und Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthält. Es soll auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein.
Von folgendem Grundsatz sollten Sie sich dabei leiten lassen:
Ihr „Härtefall“ muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außen stehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die geltend gemachten Umstände müssen in Ihrer Person vorliegen und von Ihnen nicht zu vertreten sein! Fügen Sie dem ausgefüllten Antrag neben den erforderlichen Nachweisen eine schriftliche Begründung bei.
Eine Vorabprüfung der Härtefallgründe kann leider nicht erfolgen. Eine verbindliche Beurteilung ist nur im Rahmen eines formal gestellten und umfassend nachgewiesenen Härtefallantrages, der zusammen mit einer fristgerechten Online-Bewerbung eingereicht sein muss, möglich.
Bitte beachten Sie: Nur wenn Sie Ihre Gründe erschöpfend darlegen und nachweisen, ist die unbedingt gebotene Gesamtwürdigung aller Umstände Ihres Einzelfalles möglich!