Informationen zur Rückmeldung für Zweithörer*innen
Rückmeldefristen
Eine Rückmeldung für Zweithörer*innen ist möglich
- für ein Sommersemester von Mitte Januar bis zum 30.04. jeden Jahres.
- für ein Wintersemester von Mitte Juni bis zum 31.10. jeden Jahres.
Eine "große" Zweithörendenschaft liegt vor, wenn Sie an der Bergischen Universität einen anderen Studiengang studieren als an Ihrer Ersthochschule.
Für eine Rückmeldung zu einer "großen Zweithörendenschaft" reichen Sie bitte unter Angabe Ihrer Zweithörendennummer eine Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule für das Semester, für das Sie rückgemeldet werden möchten ein.
Sie können alle erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat einreichen. Sofern Sie die Unterlagen per Post einreichen, senden Sie uns bitte auch einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag mit.
Die Zahlung eines Zweithörendenbeitrages ist nicht erforderlich.
Eine "kleine" Zweithörendenschaft liegt vor, wenn Sie an der Bergischen Unviersität denselben Studiengang wie an Ihrer Ersthochschule studieren.
Für eine Rückmeldung zu einer "kleinen" Zweithörendenschaft ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über die Zahlung des Zweithörendenbeitrages sowie
- Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule, für das Semester für das Sie rückgemeldet werden möchten.
Sie können alle erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat einreichen. Sofern Sie die Unterlagen per Post einreichen, senden Sie uns bitte auch einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag mit.
Zur Zahlung des Zweithörendenbeitrages geben Sie bitte folgende Überweisungsdaten an:
Betrag: 100,00 €
Helaba Düsseldorf
IBAN: DE11 3005 0000 0004 4607 13 (ohne Leerzeichen angeben)
BIC: WELADEDDXXX
Text im Feld "Verwendungszweck": siebenstellige Zweithörendennummer
(bei einer sechsstelligen Zweithörendennummer muss diese um eine führende "0" ergänzt werden, z.B. 940940 in 0940940).
Für die Rückmeldung ausländischer Zweithörer*innen ist das internationale Studierendensekretariat zuständig, bitte beachten Sie hier ggf. unterschiedliche Antragsverfahren für ausländische Zweithörer*innen.