Erreichbarkeit des Studierendensekretariates in der Zeit vom 21. Juli bis 29. September 2025
Erreichbarkeit des Studierendensekretariates in der Zeit vom 21. Juli bis 29. September 2025
Foto: BUW/Ralf Baumgarten
Eine Beurlaubung ist eine Sonderform der Rückmeldung und entbindet nicht von der Zahlung der Semesterbeiträge.
Die Beurlaubung kann beantragt werden, wenn das Studium aus wichtigen Gründen unterbrochen wird.
Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bis zum Ende der Rückmeldefrist (Sommersemester: 15.02. / Wintersemester: 15.08.) ein. Sie können uns Ihre Unterlagen auch gerne eingescannt (Anhänge im pdf-Format) per E-Mail zusenden.