Das Service Desk Studierendensekretariat im SSC bleibt am 12.02.2026 geschlossen
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Foto: BUW/Ralf Baumgarten
Eine Beurlaubung ist eine Sonderform der Rückmeldung und entbindet nicht von der Zahlung der Semesterbeiträge.
Die Beurlaubung kann beantragt werden, wenn das Studium aus wichtigen Gründen unterbrochen wird.
Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bis zum Ende der Rückmeldefrist (Sommersemester: 15.02. / Wintersemester: 15.08.) ein. Sie können uns Ihre Unterlagen auch gerne eingescannt (Anhänge im pdf-Format) per E-Mail zusenden.