Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariates ab dem 29. September bis Ende Oktober
Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariates ab dem 29. September bis Ende Oktober
Die Bergische Universität Wuppertal vergibt die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens für das erste Fachsemester nicht besetzt werden konnten, im Rahmen eines Losverfahrens.
Eine Bewerbung für ein eventuell stattfindendes Losverfahren ist vom 15.09. bis zum 30.09. eines jeden Jahres möglich.
Im Voraus kann aber nicht garantiert werden, ob ein Losverfahren durchgeführt wird. Dies hängt von den noch vorhandenen Kapazitäten in diesem Studiengang ab.
Eine Bewerbung für ein eventuell stattfindendes Losverfahren im WiSe 2025/26 ist im Zeitraum 15.09. bis 30.09.2025 möglich. Dafür klicken Sie auf den oben stehenden Link.
Geben Sie Ihre persönlichen Daten bitte vollständig an (bei unvollständigen Angaben kann Ihre Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden) und wählen den gewünschten Studienabschluss sowie das gewünschte Studienfach aus. Sie können sich für jeden im Losverfahren angegebenen Teil-/Studiengang bewerben. Mehrfachbewerbungen für einen Teil-/Studiengang sind nicht zulässig, es wird jeweils nur eine Bewerbung pro Teil-/Studiengang am Losverfahren beteiligt.
Im Falle einer Zulassung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid per E-Mail.
Ablehnungsbescheide werden im Losverfahren nicht verschickt.
Eine Bewerbung im Rahmen eines eventuell stattfindenden Losverfahrens für das Wintersemester 2025/26 ist für
möglich.
Das Losverfahren steht nur Personen mit deutschen Bildungsnachweisen zur Verfügung. Der Abschluss des Studienkollegs und die Anerkennung ausländischer Zeugnisse durch die Bezirksregierung sowie das internationale Baccalauréat gelten nicht als deutsche Bildungsnachweise.
Zugangsvoraussetzung für alle Teil-/Studiengänge ist:
Eine Aufnahme des Studiums mit der Fachhochschulreife ist in diesen Teil-/Studiengängen nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
Bewerber*innen, die nach einer Zulassung bei der Einschreibung nicht den Nachweis der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung erbringen können, werden nicht eingeschrieben.
Die Studienplätze im Rahmen des Losverfahrens werden per Los vergeben.
Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit haben hierbei keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe.
Eine Zulassung im Rahmen des Losverfahrens erfolgt im Regelfall für ein Wintersemester ca. Mitte Oktober und für ein Sommersemester ca. Anfang April.
Es werden nur die Bewerber*innen benachrichtigt, die eine Zulassung erhalten.
Informationen zu den einzelnen Studien-/Teilstudiengängen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der Bergischen Universität.
Informieren Sie sich in der bundesweiten offiziellen Studienplatzbörse nach freien Studienplätzen.