Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariates ab dem 29. September bis Ende Oktober
Geänderte Öffnungszeiten des Studierendensekretariates ab dem 29. September bis Ende Oktober
Die Vergabe der Studienplätze in Studiengängen mit einem Numerus Clausus (NC-Studiengänge) erfolgt nach bestimmten Kriterien:
Das sollten Sie wissen:
Sie erhalten für jeden Studien-/Teilstudiengang, für den Sie sich beworben haben einen eigenen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Dann wählen Sie bitte aus, für welchen Studiengang / welche Teilstudiengänge Sie sich einschreiben wollen. Für diese senden Sie uns bitte das entsprechende Anschreiben zu. Alle weiteren, für Ihre Einschreibung erforderlichen Unterlagen müssen nur einmal zugeschickt werden.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden entsprechend unseres Terminplans bereit gestellt.
Die Auswahlgrenzen werden vorher nicht von der Hochschule festgelegt, sondern richten sich nach den eingehenden Studienplatzbewerbungen.
Die Bergische Universität veröffentlicht nach dem Hauptverfahren und nach allen Nachrückverfahren die für eine Zulassung erforderlichen NC-Werte (Auswahlgrenzen). Die Ranglisten werden nicht veröffentlicht
NC Ergebnisse der Auswahlverfahren
Bewerber*innen, die im Rahmen des Hauptverfahrens keine Zulassung erhalten haben, werden, soweit Studienplätze verfügbar bleiben, automatisch an den Nachrückverfahren beteiligt. Für Masterstudiengänge gilt: Die Teilnahme am Nachrückverfahren erfolgt nur dann, wenn Sie Ihre Zustimmung per E-Mail fristgerecht an studsek[at]uni-wuppertal.de erteilen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Studienplätze, die nicht besetzt werden konnten, im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.