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Zugangsmöglichkeiten zu einem Bachelorstudium

Die Fachhochschulreife (sog. Fachabitur) allein berechtigt nicht zum Studium an der Bergischen Universität, sondern zu einem Studium an einer Fachhochschule. Ggf. besteht die Möglichkeit über eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung (s. Auswahl unten).

In manchen Studiengängen ist eine Eignungsfeststellungsprüfung zwingend erforderlich. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang eine Eignungsfestellungsprüfung erfordert, erfahren Sie auf den Studienangebotsseiten der Zentralen Studienberatung.

Der Regelfall auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Bachelor-Studiengang ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Diese Hochschulzugangsberechtigung erlaubt Ihnen ein Studium an Universitäten und Fachhochschulen in allen grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen, Diplom ...).

Für den Studienzugang kann auch ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigen.
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ist relativ selten.
Im Qualifikationsvermerk auf der letzten Seite des Zeugnisses sind in jedem Fall die Studiengänge aufgeführt, die mit diesem Zeugnis an Universitäten und Fachhochschulen studiert werden können. Für alle anderen Studiengänge haben Sie keine Zugangsberechtigung.

 

Eine weitere Zugangsmöglichkeit besteht über die "studiengangbezogene besondere fachliche Eignung". Dieser besondere Hochschulzugang ist nur möglich, wenn er in der Prüfungsordnung eines Studiengangs ausdrücklich vorgesehen ist.

Ob diese Möglichkeit zum Studium in dem von Ihnen gewünschten Studiengang möglich ist, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Informationen hierzu erhalten Sie von der Zentralen Studienberatung.

Informationen zum Studium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte finden Sie hier.

Weitere Infos über #UniWuppertal: