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Rückstellung Ihres Studienplatzes bei hochschulstart

Sie möchten Ihren über hochschulstart.de vergebenen Studienplatz an der Bergischen Universität auf Grund eines Dienstes im Sinne des § 19 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen zurückstellen.

Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:

  1. Führen Sie die Rückstellung Ihres Studienplatzes zunächst im Portal von hochschulstart.de durch. Der Status "zurückgestellt" wird dann zeitnah in das Bewerbungsportal der Bergischen Universität übertragen. Eine Rückstellung kann nicht rückgängig gemacht werden.

  2. Sie erhalten im Portal von hochschulstart.de einen Rückstellungsbescheid. Heben Sie sich diesen bitte sorgfältig auf.

  3. Nach Dienstende müssen Sie sich erneut fristgerecht bewerben und können dann einen Sonderantrag zur bevorzugten Zulassung stellen (Beachten Sie auch hier die Einhaltung der Frist!). Lesen Sie hierzu unsere Hinweise unter dem Menüpunkt "Sonderanträge - bevorzugte Zulassung"

Beachten Sie, dass Sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben müssen, da sonst Ihr Anspruch verfällt.

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