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Bewerbung für einen zulassungsfreien Masterstudiengang

  1. Melden Sie sich zur Immatrikulation über unser Bewerbungsportal an.
  2. Zusätzlich stellen Sie einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss. Dieser prüft, ob Sie alle in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Bescheid darüber. Bitte fügen Sie diesen Bescheid Ihren Einschreibungsunterlagen bei. Über die Zugangsvoraussetzungen in den einzelnen Masterstudiengängen informieren Sie sich bitte hier. Die zuständigen Ansprechpartner*innen der unterschiedlichen Prüfungsausschüsse erfahren Sie über das zentrale Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie,...

... dass die Fristen für die Antragstellung beim Masterprüfungsausschuss von den Fristen des Studierenden­sekretariats für eine Bewerbung um einen Studien­platz sowie für eine Einschreibung bzw. Umschreibung abweichen können.

Hinweis

Ob Sie den Antrag zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss bereits stellen können, auch wenn Sie den erforderlichen Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben (bspw. durch Vorlage eines aktuellen Transcripts of Records mit mind. 150 Leistungspunkten), erfragen Sie bitte beim zuständigen Masterprüfungsausschuss.

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