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Bewerbung und Zulassung zur Zweithörendenschaft

Sie stellen den Bewerbungsantrag für einen Studiengang/Teilstudiengang in unserem Bewerbungsportal StudiLöwe.
Nach Abgabe des Bewerbungsantrages durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation und haben dort die Möglichkeit anzugeben, dass Sie ein Parallelstudium absolvieren.

Im Anschluss laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang zunächst eine Zulassung für den von Ihnen beworbenen Studiengang erhalten müssen, um sich immatrikulieren zu können.

Reichen Sie für die Einschreibung bitte folgende Unterlagen ein:

  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges und des Fachsemesters (für das Semester, zu dem Sie Ihre Zweithörerschaft aufnehmen/fortsetzen möchten),
  • eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis),
  • eine Kopie des Personalausweises oder Passes (bei ausländischen Staatsangehörigen muss der Pass eine gültige Aufenthaltserlaubnis/-bewilligung enthalten),
  • ggf. Kopie des Zeugnisses über einen Studienabschluss (z.B. Bachelor- oder Masterzeugnis o.ä.) ,
  • bei einer Zweithörerschaft zum Studium in einem Master-Studiengang muss eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsausschusses über das Vorliegen der Master-Zugangs-Voraussetzungen beigefügt werden.
  • ggf. Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
  • ggf. weitere einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in

Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge/Teilstudiengänge benutzen für die Bewerbung das Bewerbungsportal. Erhalten Sie im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Studienplatz, werden sie im Portal benachrichtigt. Loggen Sie sich daher regelmäßig in das Bewerbungsportal ein.

Im Falle einer Zulassung reichen Sie für die Einschreibung als Zweithörer*in bitte folgende Unterlagen ein:

  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe des Studienganges und des Fachsemesters (für das Semester, zu dem Sie Ihre Zweithörerschaft aufnehmen/fortsetzen möchten),
  • eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis),
  • eine Kopie des Personalausweises oder Passes (bei ausländischen Staatsangehörigen muss der Pass eine gültige Aufenthaltserlaubnis/-bewilligung enthalten),
  • ggf. Kopie des Zeugnisses über einen Studienabschluss (z.B. Bachelor- oder Masterzeugnis o.ä.),
  • ggf. Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
  • bei einer Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Master-Studiengang muss eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsausschusses über das Vorliegen der Master-Zugangsvoraussetzungen beigefügt werden.
  • ggf. weitere einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in

Hier geht es zum Bewerbungsportal

Bewerbungsfristen für eine Zweithörendenschaft

für ein Wintersemester

  • für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.07. (Ausschlussfrist)
  • für zulassungsfreie Studiengänge endet die Antragsfrist auf Zulassung am 15.10. (Ausschlussfrist)

für ein Sommersemester

  • für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.01. (Ausschlussfrist)
  • für zulassungsfreie Studiengänge endet die Antragsfrist auf Zulassung am 15.04. (Ausschlussfrist)

Weitere Infos über #UniWuppertal: