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Bewerbung und Zulassung zur Zweithörendenschaft für externe Bewerber*innen

Hinweis: Sie studieren bereits bei uns und möchten von der Haupthörendenschaft zur Zweithörendenschaft wechseln? Dann folgen Sie bitte diesem Link.

Sie bewerben sich für eine Zweithörendenschaft (kleine und große) über unser Bewerbungsportal StudiLöwe.

Bei zulassungsfreien Studiengängen haben Sie nach Abgabe des Bewerbungsantrages sofort die Möglichkeit die Online-Immatrikulation zu durchlaufen und geben dort an, dass es sich um ein Parallelstudium handelt. Sie müssen nicht angeben, ob es sich um eine kleine oder große Zweithörendenschaft handelt. Im Anschluss an die Online-Immatrikulation gelangen Sie in den Dokumenten-Upload-Bereich und laden die dort angeforderten Dokumente hoch.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie zunächst eine Zulassung für den von Ihnen beworbenen Studiengang erhalten haben, um sich immatrikulieren zu können. Sollten Sie eine Zulassung im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, erfahren Sie dies im Bewerbungsportal. Nach erfolgter Zulassung durchlaufen Sie fristgerecht (die Frist steht in Ihrem Zulassungsbescheid) die Online-Immatrikulation und geben dort an, dass es sich um ein Parallelstudium handelt. Sie müssen nicht angeben, ob es sich um eine kleine oder große Zweithörendenschaft handelt. Im Anschluss laden Sie im Dokumenten-Upload-Bereich die dort angeforderten Dokumente hoch. Beachten Sie, dass Sie nur an einer Ihrer beiden Universitäten in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein können.

Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen und Bearbeitung durch uns erhalten Sie von uns einen Zweithörendenschein für große Zweithörende per Post.

Semesterticket/Studierendenausweis:
Das Semesterticket und einen Studierendenausweis erhalten Sie an der Hochschule, an der Sie Ersthörer*in sind.

Bei einer kleinen Zweithörendenschaft können Sie sich nur in zulassungsfreien Studiengängen bewerben und einschreiben. Nach Abgabe des Bewerbungsantrages haben Sie sofort die Möglichkeit die Online-Immatrikulation zu durchlaufen und geben dort an, dass es sich um ein Parallelstudium handelt. Sie müssen nicht angeben, ob es sich um eine kleine oder große Zweithörendenschaft handelt. Im Anschluss an die Online-Immatrikulation gelangen Sie in den Dokumenten-Upload-Bereich und laden die dort angeforderten Dokumente hoch. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns die Aufforderung zur Zahlung des Zweithörendenbeitrages über 100 €.  Überweisen Sie den Beitrag nicht vorab! Erst nach Eingang des Zweithörendenbeitrages werden Sie zugelassen und erhalten von uns den Zweithörendenschein für kleine Zweithörende per Post.

Semesterticket/Studierendenausweis:
Das Semesterticket und einen Studierendenausweis erhalten Sie an der Hochschule, an der Sie Ersthörer*in sind.

Hier geht es zum Bewerbungsportal

Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Bewerbungsfristen für eine Zweithörendenschaft

für ein Wintersemester

  • für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.07. (Ausschlussfrist)
  • für zulassungsfreie Studiengänge endet die Antragsfrist auf Zulassung am 15.10. (Ausschlussfrist)

für ein Sommersemester

  • für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Bewerbungsfrist am 15.01. (Ausschlussfrist)
  • für zulassungsfreie Studiengänge endet die Antragsfrist auf Zulassung am 15.04. (Ausschlussfrist)