Für die Note im Erststudium gibt es folgende Punkte:
- Note ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte
- Note gut und voll befriedigend: 3 Punkte
- Note befriedigend: 2 Punkte
- Note ausreichend: 1 Punkte
- Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt
Die Festsetzung dieser Punktzahlen ergibt sich aus der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW)