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Studiengangbezogene besondere fachliche Eignung

Eine weitere Zugangsmöglichkeit besteht über die "studiengangbezogene besondere fachlichen Eignung". Dieser besondere Hochschulzugang ist nur möglich, wenn er in der Prüfungsordnung eines Studiengangs ausdrücklich vorgesehen ist.

Ob diese Möglichkeit ein Studium in dem von Ihnen gewünschten Studiengang möglich ist, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Informationen hierzu erhalten Sie von der Zentralen Studienberatung.

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