Am 9.12., 10.12. sowie am 12.12.2024 bleibt das Studierendensekretariat ganztags geschlossen
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Voraussetzung für die Aufnahme eines Master-/Master of Education-Studiengangs ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Bachelorstudium.
Parallel zur Bewerbung/Anmeldung zur Immatrikulation über unser Bewerbungsportal müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss stellen. Dieser prüft, ob Sie alle in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Bescheid darüber. Bitte fügen Sie diesen Bescheid Ihren Einschreibungsunterlagen bei. Über die Zugangsvoraussetzungen in den einzelnen Masterstudiengängen informieren Sie sich bitte hier. Die zuständigen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner der unterschiedlichen Prüfungsausschüsse erfahren Sie über das zentrale Prüfungsamt.
Ob Sie den Antrag zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss bereits stellen können, auch wenn Sie den erforderlichen Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben (bspw. durch Vorlage eines aktuellen Transcripts of Records mit mind. 150 Leistungspunkten), erfragen Sie bitte beim zuständigen Masterprüfungsausschuss.