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Zulassung für einen hochschulstart-Studiengang - Was nun?

Wichtiger Hinweis: Ein Zulassungsangebot bei hochschulstart bedeutet noch keine Zulassung! Sie müssen das Angebot erst aktiv annehmen bzw. kann es sein, dass Sie automatisch zugelassen werden und damit andere Zulassungsangebote sofort und unwiderruflich wegfallen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Seiten von hochschulstart.de über die Koordinierungsregeln und damit zusammenhängend über die Notwendigkeit der rechtzeitigen Priorisierung. Ein Zulassungsangebot, das ausgeschieden ist, kann nicht wieder aktiviert werden, da in diesem Fall ein*e andere Bewerber*in nachgerückt ist.

  1. Nehmen Sie zuerst das Zulassungsangebot im Portal von hochschulstart an, sofern Sie nicht automatisch zugelassen wurden (siehe Hinweis oben). Bei erfolgter Zulassung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid in unserem Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Speichern Sie sich den Zulassungsbescheid ab. Dieser wird nach Ablauf der Bewerbungskampagne gelöscht und Sie haben keinen Zugriff mehr darauf.
  2. Die Einschreibung erfolgt dann über das Bewerbungsportal der BUW . Bitte beantragen Sie darüber die Immatrikulation. Dafür klicken Sie auf „Immatrikulation beantragen“ und führen die Bearbeitungsschritte durch.
  3. Drucken Sie im Anschluss daran die pdf unter "Anmeldung zur Immatrikulation drucken" aus.

WICHTIG:

1. Führen Sie die Immatrikulation im Online-Portal bitte umgehend durch, spätestens jedoch bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist.

und

2. senden Sie uns die Anmeldung zur Immatrikulation unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zu. Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte vollständig (ohne Klarsichtfolien, Heft- oder Bewerbungsmappe) ebenfalls bis zur genannten Frist in Ihrem Zulassungsbescheid im Studierendensekretariat ein. Bei verspätetem Eingang Ihrer Unterlagen ist die Einschreibung nur in Ausnahmefällen möglich.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Studierendensekretariat:

        Bergische Universität Wuppertal
        -Studierendensekretariat-
        42097 Wuppertal

Falls Sie nur Ablehnungsbescheide erhalten haben und bei uns studieren möchten, können Sie sich bis zum 15.10. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.04. für ein Sommersemester für zulassungsfreie Studiengänge entscheiden. Nutzen Sie dazu einfach den Button "Bewerbungsantrag hinzufügen" und wählen Sie passende Studiengänge aus.

Es gilt außerdem:

  • Sollten Sie bereits an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert sein und Ihren Studiengang ändern wollen, nutzen Sie bitte den Antrag auf Umschreibung.
  • Eine Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags erhalten Sie erst nach erfolgter Einschreibung mit einem gesonderten Anschreiben.
  • Damit die eingesendeten Unterlagen schnellstmöglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie von telefonischen Rückfragen oder Nachfragen per Mail bezüglich des Standes Ihrer Einschreibung abzusehen.
  • Sobald Ihre Einschreibung bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen, u. a. zur Überweisung der Semesterbeiträge, per Post. Beachten Sie bitte auch die weiteren Merkblätter.

Hinweis für Bewerber*innen die sich für mehrere an der Bergischen Universität zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben haben:

Gemäß Artikel § 48 Abs. 2 Hochschulgesetz (HG) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.

Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich mit der Zusendung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.

Diese Regelung gilt nicht für eine mögliche Fächerkombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts. Hier können auch zwei zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge kombiniert werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: