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Zulassung / Teilzulassung für mindestens ein Fach in einem Mehrfachstudiengang – Was nun?

Nach Beendigung des Zulassungsverfahrens für alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge werden Ihnen die daraus resultierenden Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide im Bewerbungsportal der Bergischen Universität Wuppertal zur Verfügung gestellt.

Um den Zeitpunkt nicht zu verpassen, loggen Sie sich bitte regelmäßig im Bewerbungsportal ein.

Die Einschreibung erfolgt über das Bewerbungsportal.

Bitte beantragen Sie darüber, wie unten beschrieben, die Immatrikulation.

Speichern Sie sich alle Zulassungs- und Ablehnungsbescheide ab. Diese werden nach Ablauf der Bewerbungskampagne gelöscht und Sie haben keinen Zugriff mehr darauf.

 

Sie haben nun zwei Möglichkeiten...

A) Sie haben einen voll zulassungsfähigen Bewerbungsantrag vorliegen, d.h. für alle Fächer in diesem Bewerbungsantrag haben Sie eine Zulassung erhalten.

Nutzen Sie in diesem Fall bitte die Schaltfläche "Immatrikulation beantragen" und durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation. Mit einem Klick auf "Abschließen und weiter zum Dokumentenupload" gelangen Sie in den "Dokumenten-Upload-Bereich". Laden Sie dort bitte die aufgelisteten Dokumente hoch. Informationen zum Dokumentenupload erhalten Sie hier.

B) Sie haben nur in einem Fach Ihres Bewerbungsantrages eine Zulassung erhalten oder haben verschiedene Bewerbungsanträge vorliegen, in denen jeweils nur eine Zulassung enthalten ist. Diese möchten Sie gerne zu einem voll zulassungsfähigen Bewerbungsantrag kombinieren.

In diesem Fall klicken Sie bitte auf Alternative Fachkombinationen prüfen um

  • den Studienplatz anzunehmen und
  • die dafür erforderliche Online-Immatrikulation durchzuführen.

Nach Klick auf Alternative Fachkombinationen prüfen sehen Sie das bekannte Auswahlfenster, um Bewerbungsanträge hinzuzufügen. Sie legen hier final fest, für welche Studienfächer Sie eingeschrieben werden wollen.

Mögliche Konstellationen:

  • Sie haben mehrere Anträge gestellt und für alle Teilstudiengänge oder nur für einzelne in unterschiedlichen Anträgen Zulassungen bekommen;
  • Sie haben eine Zulassung für nur einen Teilstudiengang erhalten und möchten diesen mit einem zulassungsfreien Teilstudiengang kombinieren.

In allen diesen Fällen stellen Sie nun die eine finale Studiengangkombination aus den Teilstudiengängen zusammen, für die Ihnen jeweils ein Zulassungsbescheid vorliegt.

Sie haben auch die Möglichkeit aus zulassungsfreien Teilstudiengängen auszuwählen.

Falls Sie ausschließlich Ablehnungsbescheide erhalten haben, können Sie sich auf diesem Weg alternativ für zulassungsfreie Studiengänge entscheiden.

Nachdem Sie diesen finalen Antrag abgegeben haben, durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation. Mit einem Klick auf "Abschließen und weiter zum Dokumentenupload" gelangen Sie in den "Dokumenten-Upload-Bereich". Laden Sie dort bitte die aufgelisteten Dokumente hoch. Informationen zum Dokumentenupload erhalten Sie hier.
 

WICHTIG:

Für beide Möglichkeiten gilt:

Führen Sie diese Bearbeitungsschritte bitte umgehend durch, spätestens jedoch bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist. Denken Sie auch daran Ihre Unterlagen fristgerecht hochzuladen. Informationen zum Dokumentenupload finden Sie hier.

Bei verspätetem Upload Ihrer Unterlagen ist die Einschreibung nur in Ausnahmefällen möglich.

Es gilt außerdem:

  • Sollten Sie bereits an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert sein und Ihren Studiengang ändern wollen, gehen Sie bitte wie im Menüpunkt "Umschreibung" beschrieben vor.
  • Eine Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags erhalten Sie erst nach erfolgter Einschreibung mit einem gesonderten Anschreiben.
  • Damit die von Ihnen hochgeladenen Unterlagen schnellstmöglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie von telefonischen Rückfragen oder Nachfragen per Mail bezüglich des Standes Ihrer Einschreibung abzusehen.
  • Sobald Ihre Einschreibung bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen, u. a. zur Überweisung der Semesterbeiträge, per Post. Beachten Sie bitte auch die weiteren Merkblätter.

Hinweis für Bewerber*innen die sich für mehrere an der Bergischen Universität zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben haben:

Gemäß Artikel § 48 Abs. 2 Hochschulgesetz (HG) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal können Studienbewerber*innen für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerber*innen vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.

Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität Wuppertal beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich mit der Einreichung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.

Diese Regelung gilt nicht für eine mögliche Fächerkombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts. Hier können auch zwei zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge kombiniert werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: