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Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten Master-Studiengang

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für ein Wintersemester:

  • ab Mitte Mai - 15. Juli

Parallel zur Bewerbung im Studierendensekretariat stellen Sie einen Antrag auf Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss.

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung im Studierendensekretariat StudiLöwe, loggen Sie sich dort mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort ein.

  • Klicken Sie auf die Registerkarte „Studienangebot“ > „Studienbewerbung“.

Hierdurch gelangen Sie in das Bewerbungsportal und können sich dort für einen zulassungsbeschränkten Teil-/Studiengang bewerben.
Durchlaufen Sie die gesamte Online-Bewerbung und füllen Sie dabei alle Angaben vollständig aus.

  • Klicken Sie nun auf „Antrag abgeben“. Folgen Sie dann den weiteren Hinweisen.

Sollten Sie während Ihrer Bewerbung eine Fehlermeldung zur Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse erhalten, klicken Sie auf „Anschrift bzw. E-Mail-Adresse bearbeiten“. Ihnen wird dann Ihre aktuell im System hinterlegte Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse angezeigt, diese können Sie dann auswählen und über den Button „Speichern“ in Ihre Bewerbung übernehmen.

Bewerber*innen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Studienplatz zugewiesen bekommen, erhalten per Post einen Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid ist eine Einschreibungsfrist festgesetzt. Diese Einschreibungsfrist gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende, die den Studiengang wechseln möchten.

Nehmen Sie zunächst den Platz an, indem Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat schicken.

Nach erfolgter Rückmeldung senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangänderung/Umschreibung zusammen mit der Bestätigung des Masterprüfungsausschusses sowie der dritten Seite Ihres Zulassungsbescheides per Post oder per E-Mail (Anhänge im pdf-Format) an das Studierendensekretariat.


Hier finden Sie den Antrag auf Umschreibung



Bitte beachten Sie: Eine Umschreibung ist in jedem Fall erst dann möglich, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.

Weitere Infos über #UniWuppertal: