Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang - Was nun ?
Sie haben sich für einen der Masterstudiengänge "Psychologie" oder "Kindheit, Jugend und soziale Dienste" beworben und von der zuständigen Fakultät die Bestätigung erhalten, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den beantragten Studiengang erfüllen.
Das Studierendensekretariat führt ein Vergabeverfahren unter allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, durch.
Sie erhalten, wenn Sie im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt wurden, durch das Studierendensekretariat einen Zulassungsbescheid.
Danach gehen Sie wie folgt vor:
- Nehmen Sie den Studienplatz an.
Bitte senden Sie uns hierzu fristgerecht eine E-Mail an studsek[at]uni-wuppertal.de , in welcher Sie Ihre Annahme erklären. Teilen Sie uns in der E-Mail bitte unbedingt Ihren Namen, den Studiengang sowie Ihre Bewerbernummer mit.
Das Datum der Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Studienplätze, die nicht innerhalb der Frist angenommen werden, werden im weiteren Vergabeverfahren an andere Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben.
- Anschließend reichen Sie bitte umgehend alle für eine Einschreibung notwendigen Unterlagen ein. Eine Auflistung der Unterlagen, sowie die Frist zur Einsendung, entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Ihre Unterlagen senden Sie bitte per Post an das Studierendensekretariat:
Bergische Universität Wuppertal
-Studierendensekretariat-
42097 Wuppertal
Hinweis: An der BUW bereits eingeschriebene Studierende nutzen bitte die Möglichkeit der Umschreibung.