Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang - Was nun ?
Sie haben sich für einen der Masterstudiengänge "Psychologie" oder "Kindheit, Jugend, Soziale Dienste" beworben und von der zuständigen Fakultät die Bestätigung erhalten, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den beantragten Studiengang erfüllen.
Das Studierendensekretariat führt ein Vergabeverfahren unter allen Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, durch.
Sie erhalten, wenn Sie im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt wurden, einen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal StudiLöwe.
Danach gehen Sie wie folgt vor:
Nehmen Sie den Studienplatz an. Dafür klicken Sie auf „Immatrikulation beantragen“ und durchlaufen die Online-Immatrikulation. Mit einem Klick auf "Abschließen und weiter zum Dokumentenupload" gelangen Sie in den "Dokumenten-Upload-Bereich". Laden Sie dort bitte die aufgelisteten Dokumente hoch. Informationen zum Dokumentenupload erhalten Sie hier.
Studienplätze, die nicht innerhalb der Frist angenommen werden, werden im weiteren Vergabeverfahren an andere Studienbewerber*innen vergeben
Hinweis: An der Bergischen Universität Wuppertal bereits eingeschriebene Studierende nutzen bitte die Möglichkeit der Umschreibung.
Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen möchten, ziehen Sie bitte Ihren Bewerbungsantrag in StudiLöwe zurück.